Aktuelle Informationen zu Corona-Hilfen im Landkreis St. Wendel

Auf allen Ebenen werden enorme Anstrengungen unternommen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen und zu verlangsamen. Gleichzeitig bemühen sich Landes- und Bundespolitik – ebenso wie wir als Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land – intensiv darum, die Unternehmen und Gewerbetreibenden mit einer Vielzahl von Instrumenten zu unterstützen. Dabei werden natürlich weiterhin Lücken entdeckt, die ein Nachsteuern bzw. Weiterentwickeln der Hilfsmaßnahmen nötig machen.

Gerade in den letzten Tagen sind neue Angebote wie die Corona-Soforthilfe des Bundes, der KfW-Schnellkredit und der Sofort-Kredit-Saarland aufgelegt worden. Ab der nächsten Woche soll zudem die lange geforderte Soforthilfe des Saarlandes für Unternehmen mit 11 – 100 Beschäftigten an den Start gehen.

Nachfolgend erhalten Sie deshalb einen aktuellen Überblick über die bereits bestehenden sowie die angekündigten Hilfsmaßnahmen:

  • Corona Soforthilfe des Bundes für betroffene Kleinstunternehmen mit maximal 10 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige (HIER direkt zum Antrag)
  • Soforthilfe des Saarlandes für Unternehmen mit mehr als 10 und maximal 100 Beschäftigten (Pressemitteilung HIER) → Antragsstellung voraussichtlich ab KW 16 möglich
  • Sofort-Kredit-Saarland der saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) (Antragsunterlagen HIER)
  • KfW Corona-Hilfe durch KfW-Kredite und KfW-Schnellkredit für Unternehmen (Weitere Informationen HIER)
  • Bürgschaften der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (Details dazu finden Sie HIER)
  • Steuerliche Hilfsmaßnahmen, wie Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung von Vorauszahlungen und Aussetzen von Vollstreckungsmaßnahmen (Mehr dazu auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums)
  • Kurzarbeitergeld: Alle wichtigen Informationen dazu HIER
  • Förderprogramm zur „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Förderung von Beratungen, bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro, für Corona-betroffene kleine und mittelständische Unternehmen und Freiberufler ohne Eigenanteil (Weitere Infos HIER)

Die aktuellen Informationen zu den Hilfsmaßnahmen finden Sie auch weiterhin auf unserer Internetseite (www.wfg-wnd.de) sowie auf unserer Facebook-Seite (Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land mbH). Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns (06851-9030 oder info@wfg-wnd.de).

Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute in dieser herausfordernden Zeit – bleiben Sie gesund!

Ihr Team der WFG St. Wendeler Land mbH

Aktuelle Informationen zu Corona-Hilfen im Landkreis St. Wendel